Am 30. September soll am Oberlandesgericht Braunschweig die mündliche Anhörung in dem Mammutverfahren beginnen. Rother prophezeite eine Dauer von etwa vier Jahren. Volkswagen werde es kompliziert machen. "Und der Schadenersatzanspruch ist dann nach vier Jahren einfach weg."
Mit der eilig geschaffenen Musterfeststellungsklage wollte die Bundesregierung verhindern, dass die Ansprüche geschädigter VW-Kunden verjähren. Mit dem neuen Instrument sollen künftig für eine Vielzahl von Streitfällen relevante Fragen gebündelt geklärt werden. Im konkreten Fall wollen Besitzer von VW-Dieselfahrzeugen gerichtlich klären lassen, ob sie wegen manipulierter Abgassysteme ihrer Autos Anspruch auf Schadenersatz haben. Am Ende müssen sie dann noch ihre individuelle Schadenssumme einzeln einklagen. Das könnte dann Experten zufolge ein weiteres Jahr dauern.
Nach Ansicht von Rother hat das handfeste Auswirkungen auf die Klagenden. "Wer sein Fahrzeug an Volkswagen zurückgibt, erhält den ursprünglichen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück." Letztere bemesse sich aus den zurückgelegten Kilometern. "Wird dieses nun mehrere Jahre weitergefahren, verliert es auch kontinuierlich an Wert. Das hat zur Folge, dass Verbraucher am Ende der Musterfeststellungsklage deutlich weniger oder sogar gar kein Geld mehr zurückbekommen." Verbraucher könnten in individuellen Klagen - vor allem bei bestimmten Landgerichten - aber innerhalb von zwölf Monaten einen Vergleich mit VW erzielen, der in sehr vielen Fällen für sie wesentlich lukrativer sei, ergänzte Rother. Das zeigten die bisherigen Vergleiche des Wolfsburger Konzerns.
rtr