In mehr als der Hälfte sei der Autobauer mit den Klägervertretern schon in Gesprächen über Einmalzahlungen, in über 7000 Fällen seien die Vergleichsverhandlungen bereits erfolgreich abgeschlossen. Die noch laufenden Verfahren sollten bis zum Ende des Jahres zu einem großen Teil im Einvernehmen mit den Klägern beendet werden.
Der Bundesgerichtshof hatte Volkswagen Ende Mai wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung und arglistiger Täuschung zu Schadensersatz verurteilt. In weiteren Urteilen war der BGH dieser Linie gefolgt, hatte die Schadensersatzansprüche geschädigter Kunden dabei aber eingegrenzt. So haben Kunden, die ihren Diesel nach dem 22. September 2015 gekauft haben, keinen Anspruch auf Schadensersatz. An diesem Tag hatte VW per Pressemitteilung über Unregelmäßigkeiten bei der Software zur Abgasregelungen bei Dieselmotoren informiert. Danach konnten Dieselkäufer nach Überzeugung des BGH nicht mehr mit arglistiger Täuschung argumentieren.
In den nun angestrebten außergerichtlichen Einigungen folgt VW den Vorgaben des BGH. So wird dem Kläger etwa ein Ersatz für die Nutzung des Fahrzeugs abgezogen. Anders als in der Musterfeststellungsklage lasse sich deshalb eine pauschale Höhe für bestimmte Modelle nicht nennen, erklärte VW. Im Zuge des mit Verbraucherschützern im Frühjahr mühsam ausgehandelten Vergleichs hatte Volkswagen 830 Millionen Euro für die Entschädigung Hunderttausender Dieselkunden bereitgestellt. Davon sind laut VW mittlerweile rund 750 Millionen Euro ausgezahlt. Es gebe rund 244.000 Vergleichsabschlüsse, die Abwicklung sei in über 95 Prozent der Fälle abgeschlossen und die jeweilige Entschädigungsumme überwiesen. Von den rund 265.000 Berechtigten hätten damit mehr als 90 Prozent einen Vergleich angenommen.
rtr