PARIS (dpa-AFX) - Im Pariser Berufungsprozess der schweizerischen Großbank UBS wegen mutmaßlichen Steuerbetrugs ist ein Urteil voraussichtlich im Herbst zu erwarten. Das zuständige Berufungsgericht will zunächst am 28. Juni über eine von der Verteidigung aufgeworfene Frage zur Verfassungsmäßigkeit beraten, wie die Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch aus dem Gerichtssaal berichtete. Sollte diese abgelehnt werden, falle die Entscheidung des Gerichts am 27. September, hieß es demnach am letzten Verhandlungstag. In dem Verfahren droht der Bank wie schon in erster Instanz eine Strafe in Millionenhöhe.

Die Staatsanwaltschaft warf UBS in dem Prozess vor, zwischen 2004 und 2012 Beschäftigte nach Frankreich geschickt zu haben, um dort reiche Kundschaft anzuwerben. Das Institut soll sie animiert haben, ihr Geld in der Schweiz vorbei am französischen Fiskus anzulegen. Sie forderten eine Strafe von mindestens zwei Milliarden Euro. UBS Frankreich solle 15 Millionen Euro zahlen. Für sechs ehemalige Mitarbeiter verlangte die Staatsanwaltschaft Geld- und Haftstrafen und beantragte damit im Grunde eine Bestätigung der Urteile aus erster Instanz. Die Verteidigung forderte AFP zufolge Freispruch.

Vor zwei Jahren war das Institut in erster Instanz zu einer Rekordgeldbuße von mehr als 3,7 Milliarden Euro verurteilt worden. Das Kreditinstitut legte dagegen Berufung ein. Es hat Vorwürfe eines strafbaren Fehlverhaltens zurückgewiesen. Der Berufungsprozess begann am 8. März. Für UBS geht dem eigenen Geschäftsbericht zufolge um Forderungen von insgesamt 4,5 Milliarden Euro./rbo/DP/he

Quelle: dpa-Afx